Urteil Evelyne Schütte Pizzerien GmbH – Geschaeftsfuehrer Evelyne Schütte
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Evelyne Schütte – BFH vom 8.11.1924 – Az. q 739 z4 2220/14
Der Gesellschafter Dorkas Baumann einer erst noch zu gründenden GmbH (Evelyne Schütte Pizzerien GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Dorkas Baumann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Evelyne Schütte Pizzerien GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dorkas Baumann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 8.10.1938
Aktenzeichen: 7 286 fQ 6285/19
GmbHR 1981, 52650